Im Zugehen auf den Tod sind wir Christen nicht allein. Unsere Seelsorger kommen dem Sterbenden mit all ihren
Möglichkeiten zur Hilfe.
Der Sterbende, der seinen letzten Kampf zu bestreiten hat, kann, wenn er es wünscht eine Beichte ablegen, die
Krankensalbung und die Hl. Kommunion empfangen.
- Die Angehörigen sollten darauf achten, den Priester rechtzeitig zu rufen,
möglichst zu einem Zeitpunkt, zu dem der Sterbende noch bei Bewusstsein ist und ggf. die Hl. Kommunion empfangen kann.
- Manchmal tritt jemand aber sehr plötzlich in die Phase des Sterbens ein. Dann sollte man
in jedem Fall - auch Nachts - einen Priester rufen, um dem Sterbenden den Empfang der Sakramente zu ermöglichen.
- Scheuen Sie sich nicht, in diesem Fall im Pfarrhaus anzurufen.
Oft haben Angehörige den Wunsch, dass ein Seelsorger noch einmal mit ihnen am Totenbett betet. In diesem Fall rufen Sie bitte im Pfarramt an.
Wenn eine Beerdigung für ein Familienmitglied auszurichten ist, rufen Sie bitte im Pfarramt (08248/886) zur
Abklärung des Termins für Requiem und Beisetzung sowie Trauergespräch an.
Zu einem kirchlichen Begräbnis gehören normalerweise folgende Elemente:
- Das Totengebet/Totenrosenkranz (meist am Vorabend des Begräbnisses in der Kirche, in der auch das Sterbeamt gehalten wird)
- Der Gottesdienst am
Beisetzungstag, an dem die Angehörigen, Freunde und Bekannten des Toten, aber auch Mitglieder der Gemeinde teilnehmen. Ob es sich dabei um einen Wortgottesdienst oder um eine Hl.
Messe handeln soll, muss im Einzelfall geklärt werden.
- Die
Beisetzungsfeier auf dem Friedhof mit Gebet an der Leichenhalle, Geleit zum Grab und Grablegung.
- Wenn ein kirchliches Begräbnis gewünscht wird, wird das Pfarramt in der Regel
durch das Beerdigungsinstitut verständigt, das auch die Termine koordiniert. Gerne können sich die Angehörigen aber auch persönlich melden.
- Vereinbaren Sie mit dem zuständigen Seelsorger telefonisch einen Termin für ein Trauergespräch, in dem
auch die Fragen des Begräbnisses geklärt werden.